HERZÖGE
Herzog Hans der Jüngere erbte die Insel Ærø im Jahre 1564. Er übernahm sie jedoch erst nach dem Tode seiner Mutter im Jahre 1571.
Die Ländereien um Søbygaard gehörten jedoch weiterhin dem dänischen König, denn es handelte sich um alten kirchlichen Besitz, und Ærø gehörte wie Alsen zum Bistum Fünen, auch wenn beide Inseln unter das Herzogtum Schleswig fielen.
Der Herzog wollte diese Ländereien aber gern besitzen, und im Jahre 1579 gelang ihm dies auch. Zu dieser Zeit ließ er das Herrenhaus, die Wirtschaftsgebäude und den beeindruckenden Wallgraben bauen.